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E-Scooter-Recht und gesetzliche Bestimmungen


Die gesetzlichen Regelungen für die Nutzung und die Zulassung von E-Scootern waren in Deutschland lange offen. Während in anderen Ländern wie Spanien, Frankreich oder Österreich elektrische Tretroller schon fast zum Alltag in den großen Städten gehörten, schien Deutschland ein wenig den Anschluss zu verlieren. Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber die Lücke im Gesetz geschlossen. Damit haben die Fans der kleinen Roller endlich Klarheit, was sie im Fall eines Kaufs zu beachten haben.
Recht E-Scooter, Gesetzliche Bestimmungen
Seit Mitte Juni 2019 gilt die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen mit Lenk- oder Haltestange am Straßenverkehr“. So heißt die Verordnung offiziell im juristischen Sprachgebrauch. Für die Hersteller bedeutet das, dass sie für ihre Modelle eine allgemeine Betriebserlaubnis beantragen müssen. Zuständig dafür ist das Kraftfahrtbundesamt. Auch die Verleihfirmen benötigen eine Zulassung für die Modelle, die sie für die Vermietung im Straßenverkehr anbieten. Wenn Du einen E-Scooter kaufen willst, solltest Du unbedingt darauf achten, dass das Modell bereits für die Nutzung im Straßenverkehr zugelassen ist.

Die Bedingungen für E-Scooter sind in ganz Deutschland einheitlich. Das heißt, dass Du in Berlin die gleichen Regeln einzuhalten hast wie in München. Die elektrischen Roller sind für eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern in der Stunde zugelassen. Sie dürfen auf Radwegen gefahren werden. Gibt es keinen Radweg, darf die Straße genutzt werden. Auf Gehwegen ist die Benutzung dagegen nicht erlaubt. Mit Rücksicht auf Fahrradfahrer sollte man diese überholen lassen und außerdem auf Radwegen nicht nebeneinander fahren.


Für die Zulassung im Straßenverkehr ist eine bestimmte Ausstattung vorgeschrieben. Dazu gehören eine Lenk- oder eine Haltestange, zwei Bremsen, die unabhängig voneinander zu bedienen sind, eine Glocke, Schlussleuchte und Scheinwerfer sowie Seitenreflektoren und Rückstrahler. Damit ist die Ausrüstung ähnlich wie bei einem Fahrrad. Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht. Ähnlich wie bei kleinen Motorrollern ist eine Versicherungsplakette erforderlich. Sie besteht aus einem Aufkleber.

Der Fahrer muss ein Mindestalter von 14 Jahren haben. Die meisten Verleihfirmen fordern allerdings vertraglich ein Mindestalter von 18 Jahren. Ein Führerschein ist dagegen nicht erforderlich. Auch ein Fahrradhelm muss nicht getragen werden. Trotzdem empfehlen Experten, gerade in der Anfangszeit einen Helm zu tragen, bis Du mit dem Fahrzeug richtig umgehen kannst und vor allem die Geschwindigkeit richtig einschätzt.

Falls Du Deinen E-Scooter in Bussen oder Bahnen der Deutschen Bahn mitnehmen willst, musst Du in den Zügen des Fernverkehrs nichts bezahlen. Allerdings ist es die Entscheidung des Verkehrsunternehmens, ob der Transport kostenlos angeboten wird.

Beim Fahren der Scooter gelten die gleichen Grenzwerte für Alkohol wie beim Autofahren. Fahranfänger müssen die 0,0 Promillegrenze einhalten. Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn ein Blutalkohol von 0,5 Promille festgestellt wird. Bestraft wird das mit einem Bußgeldbescheid über 500 Euro, mit einem Fahrverbot von einem Monat und mit zwei Punkten in Flensburg. Eine Straftat kann ab einem Alkoholwert von 1,1 Promille gegeben sein.

Für Gehwege gelten unter Umständen besondere Schilder. Falls unter dem Schild für den Fußgängerweg ein Zusatz „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ steht, darfst Du mit Dienem E-Scooter auf dem Gehweg fahren. Wenn der Gehweg mit einem zusätzlichen Schild „Radfahrer frei“ beschriftet ist, dürfen elektrische Roller dort nicht benutzt werden.

 

 

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